Die folgenden Leitlinien ordnen kognitives Training bei unterschiedlichen Erkrankungen ein. Sie beziehen sich auf Trainingsverfahren und sind kein spezifischer Wirksamkeitsnachweis für FishSpotting.
Evidenz nach Erkrankungen
Parkinson-Krankheit
Kognitive Funktionen: Verarbeitungsgeschwindigkeit, Aufmerksamkeit, Arbeitsgedächtnis, kognitive Flexibilität und exekutive Kontrolle.
Leitlinienlage: Die DGN-S2k-Leitlinie sieht kognitives Training bei Parkinson-MCI als mögliche Intervention vor. Verbesserungen einzelner trainierter Funktionen sind belegt, ein verlässlicher Transfer auf nicht trainierte Funktionen oder den Alltag dagegen nicht.
FishSpotting: Übungen zu Aufmerksamkeit, Arbeitsgedächtnis, Regelwechsel und Reaktionskontrolle bilden relevante Trainingsanforderungen ab. Die Interpretation von Reaktionszeiten muss motorische Einflüsse berücksichtigen.
Quelle: DGN-S2k-Leitlinie Parkinson-Krankheit, AWMF 030-010
Leichte kognitive Störung (MCI)
Kognitive Funktionen: Je nach Subtyp Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Arbeitsgedächtnis und exekutive Funktionen.
Leitlinienlage: Die deutsche S3-Leitlinie Demenzen empfiehlt mit Empfehlungsgrad B, kognitives Training oder kognitive Stimulation zur Verbesserung der Kognition anzubieten. Die zugrunde liegende Evidenzqualität wird als niedrig eingestuft.
FishSpotting: Insbesondere Gedächtnis- und Aufmerksamkeitsübungen sind funktionell anschlussfähig. Ein Einfluss auf die Entwicklung einer Demenz ist für FishSpotting nicht nachgewiesen.
Quelle: DGN/DGPPN-S3-Leitlinie Demenzen, Empfehlung 57
Schlaganfall
Kognitive Funktionen: Aufmerksamkeit, räumliche Verarbeitung, Gedächtnis und exekutive Funktionen, abhängig vom Läsionsmuster.
Leitlinienlage: Die DGN-S2e-Leitlinie zu Aufmerksamkeitsstörungen empfiehlt bei leichten und mittelschweren Einschränkungen computergestützte Verfahren. Defizitspezifische und strategieorientierte Ansätze werden unterschieden und können kombiniert werden.
FishSpotting: Visuelle Suchaufgaben, Aufmerksamkeitskontrolle und kognitive Flexibilität stellen mögliche ergänzende Trainingsbereiche dar. Aufgaben mit räumlichen Anforderungen sind bei Neglect oder Gesichtsfeldausfällen gesondert zu beurteilen.
Quellen: Aufmerksamkeitsstörungen, AWMF 030-135; Neglect und Raumkognition, AWMF 030-126
Schädel-Hirn-Trauma
Kognitive Funktionen: Dauer- und geteilte Aufmerksamkeit, Verarbeitungsgeschwindigkeit, Arbeitsgedächtnis und exekutive Kontrolle.
Leitlinienlage: Für leichte bis mittelschwere Aufmerksamkeitsstörungen werden computergestützte funktionsorientierte Verfahren empfohlen. Die deutsche Aufmerksamkeitsleitlinie betont Adaptation, Feedback und therapeutische Begleitung. Für eine Verbesserung alltagsbezogener Aktivitäten werden auch metakognitive und strategieorientierte Ansätze empfohlen.
FishSpotting: Das Programm ermöglicht eine wiederholte und individuell adaptierte Bearbeitung definierter Aufgaben. Es ersetzt keine strategieorientierte neuropsychologische Rehabilitation.
Quelle: DGN-S2e-Leitlinie Aufmerksamkeitsstörungen, AWMF 030-135
Multiple Sklerose
Kognitive Funktionen: Besonders Verarbeitungsgeschwindigkeit, Aufmerksamkeit, Arbeitsgedächtnis und Lernen.
Leitlinienlage: Die DGN-S2e-Leitlinie zu Aufmerksamkeitsstörungen empfiehlt computergestütztes Aufmerksamkeitstraining zur Verbesserung der Verarbeitungsgeschwindigkeit bei MS mit Empfehlungsgrad A.
FishSpotting: Aufgaben zur visuellen Aufmerksamkeit, Unterscheidungsleistung und Verarbeitungsgeschwindigkeit sind hier besonders relevant. Eine Übertragung der Leitlinienempfehlung auf die konkrete FishSpotting-Implementierung ist erst nach entsprechender Evaluation gerechtfertigt.
Quellen: DGN-S2e-Leitlinie Aufmerksamkeitsstörungen, AWMF 030-135; DGN-S2k-Leitlinie Multiple Sklerose, AWMF 030-050
Vaskuläre kognitive Beeinträchtigung
Kognitive Funktionen: Häufig Verarbeitungsgeschwindigkeit, Aufmerksamkeit und exekutive Kontrolle, insbesondere bei subkortikaler vaskulärer Schädigung.
Leitlinienlage: Für die Behandlung entsprechender Aufmerksamkeitsstörungen sind die funktionsbezogenen Empfehlungen der DGN-Leitlinie 030-135 relevant. Eine eigenständige krankheitsspezifische Empfehlung für ein selbstständiges digitales Training lässt sich daraus nicht ableiten.
FishSpotting: Übungen zu Aufmerksamkeit, Verarbeitungsgeschwindigkeit und Regelwechsel bilden relevante Anforderungen ab. Ihre Veränderung im Trainingsverlauf ist nicht mit einer Veränderung der vaskulären Erkrankung gleichzusetzen.
Quelle: DGN-S2e-Leitlinie Aufmerksamkeitsstörungen, AWMF 030-135
Demenzerkrankungen
Kognitive Funktionen: Je nach Ätiologie und Krankheitsstadium Gedächtnis, Aufmerksamkeit, räumliche Verarbeitung und exekutive Funktionen.
Leitlinienlage: Die deutsche S3-Leitlinie spricht sich mit Empfehlungsgrad B für kognitives Training bei leichter und mittelschwerer Demenz aus. Gleichzeitig spricht sie sich mit Empfehlungsgrad B gegen selbstständig durchgeführtes computergestütztes kognitives Training aus. Für dessen Nutzen ist die Evidenz sehr niedrig.
FishSpotting: Ein begleitetes digitales Trainingsangebot ist von einem vollständig selbstständigen Computertraining zu unterscheiden. Die vorhandene Möglichkeit zur sozialen und klinischen Begleitung begründet jedoch noch keinen Nachweis, dass FishSpotting die Anforderungen einer wirksamen begleiteten Intervention erfüllt.
Quelle: DGN/DGPPN-S3-Leitlinie Demenzen, Empfehlungen 54–56
Depressive Störungen
Kognitive Funktionen: Verarbeitungsgeschwindigkeit, Aufmerksamkeit, Arbeitsgedächtnis und exekutive Funktionen.
Leitlinienlage: Die Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression enthält keine spezifische positive Empfehlung, aus der sich eine Wirksamkeit von FishSpotting oder vergleichbaren isolierten kognitiven Computerübungen ableiten ließe. Die Evidenz zu kognitiver Remediation muss deshalb gesondert von der allgemeinen Depressionsbehandlung betrachtet werden.
FishSpotting: Kognitive Übungen können als ergänzende Aktivität infrage kommen. Ein Effekt auf depressive Symptome ist damit nicht belegt.
Quelle: NVL Unipolare Depression, Version 3.2